AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Ecomed GmbH

(kurz Verkäufer genannt)

vom 15.08.2013

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegen­wärtigen und zukünftigen Geschäfts­beziehungen zwischen der Ecomed GmbH, 1150 Wien, Weiglgasse 19/16, folgend kurz Verkäufer genannt, und Kunden in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sie finden Anwendung auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen u. s. w. Dies gilt unabhängig davon, ob die Angaben mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Telefax oder per E-Mai erfolgen bzw. erfolgt sind.
  2. Lab Technologies nimmt Aufträge per Brief, Telefon, Fax oder E-Mail zu den jeweils geltenden Öffnungszeiten entgegen. Sofern Aufträge außerhalb der Öffnungszeiten eingehen, gelten diese erst am Beginn der Bestellzeit am nächsten Werktag als zugegangen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts­bedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird seitens des Verkäufers ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen als auch Verbrauchern, im zweiten Fall jedoch nur dann und soweit, als das Konsumentenschutzgesetz keine zwingenden anderen Bestimmungen zugunsten des Verbrauchers vorsieht. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
  6. Irrtum und Druckfehler sind vorbehalten.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Verkäufers sind vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung freibleibend. Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Sofern aus den Kostenvoranschlägen nicht anderes hervorgeht sind Kostenvoranschläge freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung des Verkäufers. Dies gilt nur für den Fall, dass eine Nichtlieferung nicht von dem Verkäufer zu vertreten ist.
  5. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine eventuell schon geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  6. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Aufhebung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen.
  7. § 1080 ABGB bis § 1082 ABGB finden keine Anwendung.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäfts­beziehung vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, jeden Wechsel des Wohn- bzw. Geschäftssitzes dem Verkäufer mitzuteilen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Eigentums­vorbehalts­ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Ver­nichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt an den Verkäufer alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Ist der Unternehmer mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er die Zahlung ein oder ist über dessen Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so ist dieser nicht mehr berechtigt, über die Vorbehalts­ware zu verfügen.
    Der Verkäufer ist dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurück­zunehmen oder die dem Kunden erteilte Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus Weiter­veräußerungen zu widerrufen sowie Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltswaren zu verlangen und diesen die Abtretung der entsprechenden Forderung anzuzeigen sowie die Forderung selbst einzuziehen. Der Verkäufer ist berechtigt, die etwaig zurück­erlangte Vorbehaltsware nach bestem Ermessen freihändig zu verwerten. Im Falle einer Weiter­verarbeitung bleibt der Verkäufer Hersteller der Ware.
  6. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verkäufer gelten als Rücktritt vom Vertrag.

§ 4 Versicherung

  1. Stellt der Verkäufer dem Kunden Ware zur Verfügung, so hat der Kunde diese mit ausreichendem Versicherungsschutz zu versehen, sodass auf jeden Fall eine Beschädigung der Ware, der Untergang, der Diebstahl der Ware oder ein Schaden, der durch die Verwendung der Ware entstehen kann, voll gedeckt sind. Das gilt auch für Ware, die an den Kunden verkauft und noch nicht vollständig bezahlt wurde.
  2. Der Kunde tritt sämtliche Ansprüche auf Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit der vom Verkäufer gelieferten Ware an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

§ 5 Vergütung

  1. Der von dem Verkäufer angebotene Kaufpreis ist bindend. Der angegebene Produkt- (Netto-) Preis  beinhaltet keine Versand- oder Versicherungs­kosten sowie Spesen und Steuern; diese Kosten werden gesondert berechnet.
  2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten oder Einstands­kosten mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, die Preise auch nach Vertragsschluss zu ändern, falls sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren nachweislich geändert haben oder der Lieferant des Verkäufers nachweislich die Preise erhöht hat.
  4. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten jeweils die Preise gemäß gültiger Preisliste des Verkäufers am Tage der Lieferung (Listenpreis).
  5. Serviceverträge oder sonstige Verträge, die automatisch verlängert werden, unterliegen einer jährlichen Preisanpassung gemäß der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI). Als Basiswert gilt der 3 Monate vor Unterfertigung des Service­vertrages gültige Monats-VPI. Die Anpassung erfolgt gegenüber dem zuletzt gültigen Oktober-VPI. Der neue Wert wird auf volle EUR aufgerundet.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, sind der Kaufpreis sowie sonstige Vergütungen, Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten mit Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ermittelt sich aus dem Rechnungsnettobetrag. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) bei Lieferung der Ware zur Zahlung fällig.) Die Umsatzsteuer wird in der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten. Der Verkäufer ist  berechtigt, auch ohne Angabe von Gründen, Lieferung nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme durchzuführen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet Schecks oder Wechsel anzunehmen. Wenn diese angenommen werden, gilt dies nur als Leistung erfüllungshalber.
  3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden Lieferungen und / oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung etwaiger offener Forderungen zurückzubehalten, Verzugszinsen sowie den Ersatz weiterer, dem Verwender infolge des Verzuges entstandener Schäden zu verlangen.
  4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber dem Verkäufer mit Forderungen aufzurechnen, sofern die zur Aufrechnung gestellte Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  6. Hat der Kunde den Verkäufer bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht bzw. fehlte diese, und ist dieser Umstand für den Verkäufer nicht erkennbar gewesen, so kann der Verkäufer ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist der Verkäufer zu weiteren Leistungen nur gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet. Gegenüber Unternehmern ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  7. Gerät der Kunde mit irgendeiner Vertragsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer in Verzug, werden sämtliche Rechnungen sofort fällig. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld mit einem Zinssatz in Höhe von 8 % Punkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Tag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend. Die Verrechnung der Zinsen erfolgt zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer.
  8. Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
  9. Allfällige von uns an Kunden gewährte Rabatte verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet. Wir sind daher im Falle eines Zahlungsverzuges berechtigt, den Preis vor Rabatt zu begehren.
  10. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, insbesondere auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes oder Inkassobüros zu ersetzen.

§ 7 Lieferung

  1. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie z.B.: alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport – und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem Hersteller oder Zulieferer eintreten. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst zu laufen, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
  2. Grundsätzlich gilt Lieferung ab Werk wodurch Erfüllungs- und Zahlungsort unser Firmensitz ist, auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Unabhängig davon gehen Nutzen und Gefahr spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem auf den Kunden über und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B.: „franko“ u. ä.), es sei denn der Schaden wurde von uns verursacht. Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferung durchzuführen und zu verrechnen. In der Auftragsbestätigung ist der Ort, an den zu liefern ist, angegeben. Die Ware wird in handelsüblicher und für den normalen Versand geeigneter Verpackung geliefert.
  3. Bei verzögertem Abgang aus dem Werk bzw. aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens ein halbes Jahr ab Bestellung als abgerufen. Kann von uns mangels einer entsprechenden Disposition des Kunden nicht erfüllt werden, so treten die Wirkungen des Annahmeverzuges mit diesem Zeitpunkt ein. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche unsererseits (insbesondere Lager- und Arbeitszeitkosten) werden dadurch nicht ausgeschlossen.
  4. Mangels entgegenstehender Vereinbarung behält sich der Verkäufer die Wahl des Transportweges und -mittels vor. Der Kunde trägt auch das Transportrisiko, wenn die Versandkosten ausnahmsweise von dem Verkäufer getragen werden.

§ 8 Gewährleistung

  1. Ist der Kunde Unternehmer, erfüllt der Verkäufer nach seiner Wahl wegen Mängel an der Ware durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit nach. Alle Artikel und Produkte, welche in einer Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Einzelpreis gesondert aufgeführt sind, gelten als eigenständige Sache, auf die etwaige Gewährleistungsrechte gesondert Anwendung finden.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Der Kunde muss dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Empfang der Ware, schriftlich anzeigen andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Eine Bemängelung der Ware berechtigt nicht zum Einbehalt von Zahlungen. Dem Kunden ist eine Aufrechnung von anderen Forderungsmitteln nicht gestattet. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  4. Bei Beanstandungen, bei denen sich nach Prüfung kein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel ergibt, oder solchen, die auf Bedienungsfehlern oder unsachgemäßer Behandlung des Kunden beruhen, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Kosten des Verkäufers, die aufgrund der Überprüfung der behaupteten Mängel entstanden sind, zu erstatten.
  5. Will der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen eines Mangels zu.
  6. Will der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
  7. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
  8. Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Waren oder Vorführwaren und werden diese ausdrücklich als gebrauchte Gegenstände, Vorführwaren oder Demo-Geräte veräußert, so wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht für typischerweise zu erwartende Abnutzungserscheinungen bzw. Verschleiß oder sonstige aufgrund des Alters zu erwartende Fehlfunktionen bzw. Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit. Wir haften insbesondere auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlung Dritter oder auf chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Ein Anspruch auf Nachlieferung wird ausgeschlossen.
  9. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Waren- und Anschauungsmuster oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Bei Kauf nach Muster oder Probe gelten die Eigenschaften des Musters und der Probe nicht als zugesichert. Eine Haftung für die Eignung der gelieferten Ware für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke ist ausgeschlossen, ebenso auch für Schäden, die durch das Produkt oder seine Verarbeitung bestehen.
  10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Für medizintechnische Geräte gelten weiters die Bestimmungen des § 7 MPG, § 7 MPBetreibV und MedGV.
  11. Für medizintechnische Geräte, die mit Software ausgeliefert werden, stehen für die Verwendungsdauer der Geräte Updates kostenlos zu Verfügung. Eine separate Auslieferung derartiger Updates erfolgt entweder im Rahmen bestehender Serviceverträge oder gegen Versandkostenersatz.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Verkäufers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen bzw. gesetzlichen Vertreters des Verkäufers gilt. Für nicht vom Verkäufer selbst produzierte Ware ist jegliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet auch nicht für Schäden infolge einer Beratung.
  2. Soweit vertragswesentliche Pflichten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt werden, ist die Haftung des Verwenders für eingetretene Schäden (auch mittelbare Schäden) auf die bei Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren durchschnittliche Schäden und der Höhe nach auf den Auftragswert pro Schadensfall und Serie zusammenhängender Schäden beschränkt. Alle weitergehende Rechte und Ansprüche, unabhängig vom Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, insbesondere der Ersatz mittelbarer Schäden wie beispielsweise entgangener Gewinn.
  3. Eine Haftung ist insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen durch den Kunden hätte verhindert werden können.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung im Zusammenhang mit vom Verkäufer selbst hergestellten Produkten.
  5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer Arglist nachgewiesen wird.
  6. Treten als Käufer mehrerer natürliche und/oder juristische Personen auf so haften alle Personen einzeln und zur ungeteilten Hand für die Erbringung der vertraglichen Verpflichtungen.

§ 10 Rücktritt vom Vertrag

  1. Gerät der Verkäufer nach Annahme eines Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Verzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktrittes vom Vertrag steht dem Kunden nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Waren, die nach Angabe des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle eines Verzuges aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Verkäufers berechtigt.
  2. Andererseits ist der Verkäufer bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. Im Falle seines Rücktrittes steht dem Verkäufer neben einem allfälligen Schadenersatzanspruch jedenfalls eine Abstandsgebühr in der Höhe von 30 % des Warenpreises, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist, mindestens jedoch EUR 45,00 zuzüglich jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer, zu.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie sonstiges internationales Recht finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.   
  3. Kundendaten unterliegen im Rahmen der Auftragsabwicklung der elektronischen Datenverarbeitung. Der Verkäufer wird bei Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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